Der Beschuldigte 1 handelte in subjektiver Hinsicht vorsätzlich. Der Beschuldigte 1 hat die Urkunden aus finanziellen Motiven gefälscht, was jedoch neutral zu werten ist, da der Beschuldigte 1 in der Absicht, für seine Firmengruppe Liquidität zu verschaffen, gehandelt hat, und es ihm nicht um eine eigene persönliche Bereicherung gegangen ist. Unter Berücksichtigung der Tatkomponenten ist vorliegend von einer Strafe von 8 Monaten, asperiert von 6 Monaten, auszugehen. 42.7 Zwischenfazit Tatkomponenten Beschuldigter 1