Er hat über einen relativ langen Zeitraum von mehreren Jahren delinquiert und mit den Fälschungen mehrere Leasinggesellschaften getäuscht. Sein Vorgehen geht jedoch nicht über die Tatbestandsmässigkeit hinaus. Verschuldenserhöhend ist lediglich die relativ hohe Anzahl an gefälschten Urkunden zu gewichten. Insgesamt ist jedoch unter Berücksichtigung der objektiven Tatkomponenten noch von einem leichten Verschulden und von einer Strafe von 8 Monaten auszugehen. Der Beschuldigte 1 handelte in subjektiver Hinsicht vorsätzlich.