53 hangs fasst die Kammer die Delikte wiederum zu einer Tatgruppe zusammen und bestimmt die Strafe für die gesamte Tatgruppe. Vorab ist festzuhalten, dass das geschützte Rechtsgut des Tatbestands der Urkundenfälschung das Vertrauen im Rechtsverkehr in die Urkunde als Beweismittel ist, weswegen kein Deliktsbetrag zu bestimmen ist. Der Beschuldigte 1 hat vorliegend insgesamt 13 Urkunden gefälscht. Er hat über einen relativ langen Zeitraum von mehreren Jahren delinquiert und mit den Fälschungen mehrere Leasinggesellschaften getäuscht.