Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich daher verschuldensmindernd aus. Auch unter Berücksichtigung der subjektiven Tatkomponenten ist von einem sehr leichten Verschulden und von einer Strafe von 4 Monaten, asperiert von 3 Monaten, auszugehen. 42.6 Asperation Urkundenfälschung Die Strafdrohung der Urkundenfälschung ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (Art. 251 Ziff. 1 StGB). Vorliegend sind keine Gründe dafür ersichtlich, den ordentlichen Strafrahmen zu verlassen. Aufgrund des sachlichen Zusammen-