lediglich die obersten sechs Tausendernoten erwiesen sich als echt. Der Beschuldigte 1 hat mit diesem Vorgehen kaum kriminelle Energie offenbart, er hat jedoch aufgrund der prekären finanziellen Situation der A.________- Gruppe elementarste Sorgfaltspflichten missachtet. Die fragliche Handlung war zudem nur eine von zahlreichen Ursachen, welche zum Konkurs führte, weswegen insgesamt von einem leichten Verschulden auszugehen ist. Die Kammer erachtet insgesamt eine Strafe von 5 Monaten als verschuldensangemessen. Der Beschuldigte 1 handelte zwar vorsätzlich, hingegen sind seine Handlungen als Verzweiflungstat zu werten.