Wie die Vorinstanz zutreffend dargelegt hat, hing zudem nicht nur sein Einkommen, sondern auch dasjenige von weiteren Mitarbeitern vom Bestehen der Firmengruppe ab. Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich nach Ansicht der Kammer daher leicht verschuldensmindernd aus. Unter Berücksichtigung der subjektiven Tatschwere ist damit von einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten auszugehen. 42.4 Asperation mehrfache Veruntreuung Auch die durch den Beschuldigten in drei Fällen begangenen Veruntreuungen sind aufgrund ihres zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs gesamthaft zu beurteilen.