51 schinen und die angebliche Unabhängigkeit des Lieferanten (Beschuldigter 2) getäuscht. Dabei hat er einen erheblichen Aufwand betrieben. Sein Vorgehen kann durchaus als raffiniert und durchdacht bezeichnet werden, auch wenn die Idee zum entsprechenden Vorgehen nicht von ihm selbst, sondern vom Leasingbroker stammte.