42. Strafzumessung Beschuldigter 1 42.1 Strafrahmen Betrug Der Beschuldigte 1 wurde des Betrugs in acht Fällen schuldig gesprochen. Weiter wurde er durch die Vorinstanz rechtskräftig wegen Veruntreuung in drei Fällen im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 56‘810.00, wegen Misswirtschaft im Deliktsbetrag von CHF 163‘620.00, sowie wegen mehrfacher Urkundenfälschung in 13 Fällen verurteilt. Der Betrug wird mit Geldstrafe von einem Tagesssatz bis zu Freiheitsstrafe von 5 Jahren geahndet (Art. 146 Abs. 1 StGB).