35. Rechtliche Würdigung Beschuldigter 1 Der Beschuldigte 1 hat die AI.________GmbH über das Alter und damit den Wert der Maschine getäuscht. Gestützt auf diese Täuschung hat die Leasinggesellschaft den Kauf- und Leasingvertrag abgeschlossen. Sie hat damit Eigentum an einem Objekt erworben, welches aufgrund seines Alters einen geringeren Wert als angenommen aufwies. Wiederum ist zu prüfen, ob die dargelegte Täuschung arglistig war. Der Leasinggesellschaft wurde ein Antrag samt detailliertem Beschrieb der technischen Daten der Maschine vorgelegt (pag. 134 31 012 ff.).