134 33 001 ff.). Da der Konkurs der O.________AG nur rund neun Monate nach dem Abschluss des Leasingvertrags abgewickelt wurde und die Angaben der AI.________GmbH glaubhaft erscheinen und kein Grund besteht, die Feststellungen des Konkursamts anzuzweifeln, kommt das Gericht zum Schluss, dass die Maschine schon bei Vertragsschluss, entgegen den Aussagen des Beschuldigten, nur noch Schrottwert hatte. […]