_ prüfen lassen und legte ihrer Eingabe auch eine entsprechende (allerdings nicht unterzeichnete) Checkliste einer AK.________GmbH aus AL.________ bei. Für das Gericht gibt es keinen Grund, an den Ausführungen der AI.________GmbH zu zweifeln, d.h. das Gericht erachtet es als erstellt, dass diese den technischen Beschrieb inkl. Systemzeichnung effektiv einem unabhängigen Ingenieur unterbreitete, um sich den ungefähren Wert der Maschine bestätigen zu lassen. Der Beschuldigte machte gegenüber der Kantonspolizei Bern geltend, die Maschine habe im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch einen Wert von ca. CHF 70‘000.00 gehabt, in der Anklageschrift