Aus den Akten ergibt sich zwar nicht, wann die AI.________GmbH den Gesamtbetrag an die Z.________AG überwies, es ist jedoch davon auszugehen, dass sie dies erst nach dem Erhalt der Übernahmebestätigung und daher auch erst nach dem Erhalt der Rechnung der eidg. Zollverwaltung tat. Die AI.________GmbH machte in ihrem Schreiben an den Staatsanwalt geltend, sie habe den technischen Beschrieb durch ihren Sachverständigen Herr Ing. AJ.________ prüfen lassen und legte ihrer Eingabe auch eine entsprechende (allerdings nicht unterzeichnete) Checkliste einer AK.________GmbH aus AL.