_, die Direktorin der Z.________AG eine auf deutsch und AA.________ verfasste Rechnung unterzeichnen, auf die er von Hand schrieb, die Rechnung sei geprüft und „zur Zahlung freigegeben“ und am 15.07.2008 unterzeichnete er zudem die Liefer- und Übernahmebestätigung. Aus den Akten ergibt sich zwar nicht, wann die AI.________GmbH den Gesamtbetrag an die Z.________AG überwies, es ist jedoch davon auszugehen, dass sie dies erst nach dem Erhalt der Übernahmebestätigung und daher auch erst nach dem Erhalt der Rechnung der eidg. Zollverwaltung tat.