Da sich der Beschuldigte effektiv eine Maschine aus AA.________ liefern liess (wenn auch eine wesentlich ältere als vorgegeben), schrieb die eidgenössische Zollverwaltung direkt an die AI.________GmbH und stellte die entsprechend anfallenden Gebühren für den Import einer solchen Maschine in Rechnung (pag. 134 31 050 ff.), was für die AI.________GmbH eine Sicherheit war, dass die Maschine effektiv in die Schweiz gekommen war. Zudem liess A.________ AG.________, die Direktorin der Z.________AG eine auf deutsch und AA.