44 Zeit beabsichtigte, weil sie nur Schrottwert hatte und deshalb in Kisten auf dem Areal der O.________AG gelagert wurde, weshalb die AI.________GmbH sich mit der Bezahlung der Rechnung der Z.________AG durch Überweisung von CHF 480‘000.00 nach AA.________ und der Bezahlung der Einfuhrabgaben für diese Maschine beim Schweizer Zoll in der Höhe von CHF 36‘480.00, total also CHF 516‘480.00, selbst am Vermögen schädigte, weil sie tatsächlich eine Maschine höchstens zum Schrottpreis erworben hatte.