Er war im Wissen um die finanzielle Situation der A.________-Gruppe und die konkreten Hintergründe des Leasingvertrags bereit, den Beschuldigten 1 bei der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zu unterstützen und die Leasinggesellschaft über die Person der Lieferantin und deren Unabhängigkeit und damit auch über den Wert der der Leasinggesellschaft zustehenden Forderung zu täuschen. Der Beschuldigte 2 handelte vorsätzlich und mit der Absicht der Bereicherung des Beschuldigten 1 und hat sich damit der Gehilfenschaft zum Betrug schuldig gemacht. XIII. Zu Ziffer I.A.9 der Anklageschrift (J.________ AG)