bereits zuvor über die Hintergründe des Vorgehens des Beschuldigten 1 informiert. Er war im Wissen um die finanzielle Situation der A.________-Gruppe und die konkreten Hintergründe des Leasingvertrags bereit, den Beschuldigten 1 bei der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zu unterstützen und die Leasinggesellschaft über die Person der Lieferantin und deren Unabhängigkeit und damit auch über den Wert der der Leasinggesellschaft zustehenden Forderung zu täuschen.