33. Rechtliche Würdigung Beschuldigter 2 Indem der Beschuldigte 2 zu Handen der AH.________AG das an die Q.________AG gerichtete Angebot des Leasingobjekts auf seinem Briefpapier ausgestellt und unterzeichnet, den durch die Leasinggesellschaft bezahlten Kaufpreis entgegengenommen und abzüglich seiner Provision an die Q.________AG weitergeleitet hatte, hat er die tatbestandsmässige Handlung des Beschuldigten 1 unterstützt und gefördert. Der Beschuldigte 2 kannte die Tatsache, dass die technischen Daten bzw. das Alter der Maschinen falsch waren nicht, er war jedoch wie