Um die finanzielle Situation der Leasingnehmerin prüfen zu können, verlangte die AH.________AG nicht nur die geprüften letzten Jahresrechnungen der Q.________AG, sondern auch noch einen Zwischenabschluss per 31.08.2008. Da für eine Aussenstehende zwischen der Q.________AG und der S.________AG keine Verbindung erkennbar war und die Q.________AG zudem bereit war, einen erhöhten ersten Leasingzins zu bezahlen, gab es für die AH.________AG keinen Grund für spezielles Misstrauen oder eine spezielle Vorsicht. Hinzu kommt, dass A._____