Indem A.________ in der Offerte eine genaue Typenbezeichnung und das vermeintliche Baujahr angab, ermöglichte er es der AH.________AG, selbst die nötigen unabhängigen Abklärungen über den Wert dieses Gegenstands zu treffen. Um die finanzielle Situation der Leasingnehmerin prüfen zu können, verlangte die AH.________AG nicht nur die geprüften letzten Jahresrechnungen der Q.________AG, sondern auch noch einen Zwischenabschluss per 31.08.2008.