In der Voruntersuchung musste C.________, auf hartnäckiges Nachfragen des Vertreters der Leasinggeberin, zugeben, dass ihm schon bewusst gewesen sei, dass es die S.________AG gebraucht habe, damit das Leasing zustande komme. Gegenüber der Kantonspolizei versuchte er sich mit der Aussage, er habe „nicht überlegt“ aus der Affäre zu ziehen, gegenüber dem Staatsanwalt sagte er dann, er sei davon ausgegangen, dass T.________ die Maschinen geprüft habe. Dieser war bei diesem Geschäft jedoch gar nicht involviert. In der Hauptverhandlung sagte er auf entsprechenden Vorhalt nur, im Normalfall sei T.________ schon involviert gewesen (pag.