31. Vorwurf gemäss Anklageschrift, Sachverhalt und Beweiswürdigung Beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, sich mit dem Abschluss des Finanzierungsleasingvertrags zwischen der Q.________AG und der AH.________AG zur Finanzierung einer Maschine, Baujahr 2006 über CHF 141‘800.00 unter Mitwirkung der fiktiven Lieferantin/Verkäuferin S.________AG des Betrugs schuldig gemacht zu haben (pag. 18 006 und 18 020). Bezüglich des Sachverhalts kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 558 ff., S. 101-104 der Entscheidbegründung); die Kammer schliesst sich auch der folgenden Beweiswürdigung an (pag.