C.________ sagte in der Voruntersuchung aus, er habe den konkreten Stapler gesehen, in der Hauptverhandlung gab er an, er sei ihn nicht gefahren und habe ihn auch nicht in Bezug auf das Alter geprüft (pag. 18 262). Das Gericht glaubt ihm, dass ihm nicht aufgefallen war, dass der Stapler wesentlich älter war als gegenüber der AE.________AG ausgewiesen […]. Aus den Akten ergibt sich nicht im Detail, welche Prüfungshandlungen die AE.________AG ihrerseits vorgenommen hatte. […]