Namens der P.________AG schickte A.________ diese Offerte an die AE.________AG und bat um entsprechende Finanzierung, welche diese gewährte, wobei sie den Leasingvertrag auch durch die Lieferantin unterzeichnen liess. Die Aussagen von C.________ gegenüber der Kantonspolizei Bern und dem Staatsanwalt enthalten zwar diverse Widersprüche, letztlich bestritt aber auch er nicht, dass es sich wiederum um ein „gleiches Geschäft“ wie die zeitlich vorangehenden und in den vorstehenden Ziffern behandelten Leasinggeschäfte gehandelt habe. […]