28. Vorwurf gemäss Anklageschrift, Sachverhalt und Beweiswürdigung Den Beschuldigten wird wiederum Betrug (gleiches Vorgehen wie in den oben erläuterten Fällen) vorgeworfen. Der vorliegende Vorwurf betrifft einen Finanzierungsleasingvertrag zwischen der P.________AG und der AE.________AG über die Finanzierung eines Staplers zum Kaufpreis von CHF 85‘004.00 (pag. 18 005 f. und 18 020). Die Vorinstanz hat den Sachverhalts zutreffend dargelegt, auf diese Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen (pag. 18 553 ff., S. 96-98 der Entscheidbegründung).