130 71 011 ff.). Schliesslich lag mit der Offerte des Beschuldigten 2 wiederum eine Offerte einer unabhängigen Lieferantin vor (pag. 130 71 038). Der Liquiditätsbedarf war zudem isoliert betrachtet nach Ansicht der Kammer noch nicht geeignet, bei der Leasinggesellschaft berechtigtes Misstrauen zu erwecken. Im Leasingantrag wird überzeugend dargelegt, dass die Investition notwendig sei, um gegenwärtigen Produktionsengpässen entgegenzuwirken und die Produktionsabläufe zu optimieren (pag. 130 71 013).