38 singgesellschaft den Kauf- und Leasingvertrag abgeschlossen. Sie hat damit Eigentum an einem Objekt erworben, welches aufgrund seines Alters einen geringeren Wert als angenommen aufwies. Weiter hat sie mit Abschluss der Verträge eine Forderung gegenüber der Q.________AG begründet, welche aufgrund der konkreten Umstände (sale and lease back Vertrag) in ihrem Wert erheblich herabgesetzt war. Wiederum ist zu prüfen, ob die dargelegte Täuschung arglistig war.