die nötigen Verträge, […] Dem Beschuldigten C.________ ist, mangels anderslautender Beweismittel, zu glauben, dass er nicht erkannte, dass die tatsächlich bei der Q.________AG vorhandenen Maschinen rund zehn Jahre älter waren, als gegenüber der Leasinggesellschaft behauptet, zumal sich dessen Aussage auch diesbezüglich mit der von A.________ deckt.