25. Vorwurf gemäss Anklageschrift, Sachverhalt und Beweiswürdigung Den Beschuldigten wird vorliegend Betrug zum Nachteil der F.________ GmbH durch Abschluss eines Leasingvertrags zwischen der Q.________AG und der Leasinggesellschaft zur Finanzierung von 2 Maschinen zum Gesamtkaufpreis von CHF 280‘000.00, beide Maschinen angeblich mit den Baujahren 2006 und 2005, tatsächlich jedoch mit den Baujahren 1996 bzw. 1995, unter Mitwirkung der fiktiven Lieferantin/Verkäuferin S.________AG, vorgeworfen (pag. 18 005 und 18 019 f.). Die Vorinstanz hat den Sachverhalt zutreffend wiedergegeben, darauf wird verwiesen (pag. 18 547 ff.