36 der Homepage der S.________AG gezeigt, dass diese nicht mit derartigen Maschinen handle. Zwar habe die Leasinggesellschaft weitere Abklärungen getroffen, bezüglich der wichtigsten Frage nach der Rolle der S.________AG habe sie jedoch keine nachvollziehbare Antwort erhalten. Obwohl der Broker bestätigt habe, dass es sich bei der Gesellschaft des Beschuldigten 1 um einen unbekannten Neukunden handle, habe die AC.________AG keine weiteren Abklärungen getroffen. Sie habe damit ihre Sorgfaltspflicht verletzt (pag. 19 422 f.).