Die Verteidigung des Beschuldigten 1 bestreitet das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzung der Arglist. Bereits aufgrund der Angaben im Leasingantrag (Produktion der Maschinen im firmeneigenen Werk in AA.________) hätten demnach Zweifel an der Rolle der S.________AG aufkommen müssen. Zudem hätte ein Aufruf