134 13 006). Mit Mail vom 6. Mai 2008 hat der Beschuldige 1 die von der Leasinggesellschaft aufgeworfene Frage beantwortet und festgehalten, dass sich die Maschinen noch im Besitz der A.________-Gruppe befinden würden. Damit ein sauberes Dreiecks-Verhältnis für ein Leasing möglich werde, würden sie diese drei Maschinen über die S.________AG laufen lassen. Dieses Vorgehen schaffe auch eine gewisse Transparenz in der Abrechnung (pag. 134 13 007). Mit dieser Antwort hat der Beschuldigte 1 bestätigt, dass das Dreiecksverhältnis lediglich zur Abwicklung des Leasingvertrags gewählt wurde.