Aus diesen Informationen kann ohne weiteres geschlossen werden, dass es sich beim gewünschten Leasinggeschäft um ein sale and lease back Geschäft handelt. Denn im Leasingantrag wird darüber informiert, dass die S.________AG für den Occasionshandel tätig sei, woraus sich ergibt, dass die S.________AG die Maschinen lediglich zum Weiterverkauf erwerben würde. Diesen Eindruck hatte denn auch die Leasinggesellschaft, weshalb sie sich per Mail beim Leasingbroker erkundigte, ob es sich bei diesem Vorgehen um ein sale and lease back gegenüber der Gruppe handeln würde (pag. 134 13 006).