___ nach Ansicht der Kammer ebenfalls dar, dass es sich bei der S.________AG nicht um eine unabhängige Lieferantin handelte. So führte er aus, dass die S.________AG schon seit vielen Jahren für den Occasions- Handel sämtlicher Maschinen aus der A.________ Holding AG verantwortlich sei (pag. 134 11 072). Aus diesen Informationen kann ohne weiteres geschlossen werden, dass es sich beim gewünschten Leasinggeschäft um ein sale and lease back Geschäft handelt.