(mit dem Wissen von C.________) breitwillig alle von A.________ vorbereiteten Dokumente auf dem Briefpapier der S.________AG ausdruckte und C.________ alles Nötige freiwillig unterschrieb. Das Gericht kommt auch bei diesem Leasinggeschäft zum Schluss, dass die S.________AG kein Eigentum an den drei Maschinen erwerben wollte und sie dieses daher der AC.________AG anschliessend auch nicht verschaffen konnte. A.________ gab weiter zu, dass er die AC.________AG bezüglich aller Leasinggegenstände getäuscht hatte. Er liess falsche Fotos und Beschriebe einreichen, die tatsächlich vorhandenen drei Maschinen waren wesentlich weniger wert.