___ ebenfalls dar, dass es sich bei der S.________AG nicht um eine unabhängige Lieferantin handelt. So führte er aus, dass die S.________AG schon seit vielen Jahren für den Occasions-Handel sämtlicher Maschinen aus der A.________ Holding AG verantwortlich sei (pag. 134 23 007). Aus diesen Informationen kann ohne weiteres geschlossen werden, dass es sich beim gewünschten Leasinggeschäft um ein sale and lease back Geschäft handelt. Dem Leasingantrag lässt sich entnehmen, dass sich die Maschine ursprünglich im Eigentum der A.________-Gruppe befunden hatte und auch in einem eigenen Werk eingesetzt wurde.