33 Kontakte zwischen ihm und der Leasingfirma gehen aus den Akten aber nicht hervor. Zusammenfassend ist auch in Bezug auf C.________ der angeklagte Sachverhalt erstellt. Ergänzend ist festzuhalten, dass im vorliegenden Fall der Beschuldigte 1 keine falschen Angaben bezüglich des Werts der Maschine machte.