In Bezug auf den Beschuldigten C.________ ist aufgrund der vorhandenen Dokumente und Aussagen nachgewiesen, dass er wie angeklagt seine S.________AG zur Verfügung stellte, um gegenüber der X.________AG vorzuspiegeln, es sei eine von der A.________-Gruppe unabhängige Lieferantin vorhanden. […] Anders als in den drei vorgenannten Fällen (vgl. Ziff. IV. A. 1. bis 3.) leistete C.________ seine Unterschrift hier auf einem Formular der X.________AG, irgendwelche direkten