Weiter liess die X.________AG auch die Lieferantin, S.________AG, auf einem von ihr vorgegebenen Formular einen Kaufvertrag unterzeichnen, nahm folglich auch diese in die Pflicht. Als ihr von der S.________AG mitgeteilt wurde, die O.________AG entbinde sie (die S.________AG) von den Gewährleistungspflichten, verwahrte sie sich denn auch sofort dagegen. […]