T.________ suchte im Auftrag des Beschuldigten A.________ eine Leasinggesellschaft, die bereit war, ein Leasing über eine Längs- und Querschneidemaschine abzuschliessen. Er dokumentierte die X.________AG mit allen nötigen Unterlagen, nebst den üblichen letzten beiden Jahresabschlüssen und dem blanken Betreibungsregisterauszug sowie einer Beschreibung der Tätigkeit der O.________AG insbesondere mit einer umfangreichen technischen Beschreibung der fraglichen Maschine, versehen mit dem Kleber der S.________AG. Wiederum wurde folglich die S.________AG als Lieferantin dazwischengeschaltet.