20. Vorwurf gemäss Anklageschrift, Sachverhalt und Beweiswürdigung Es kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz zum Vorwurf gemäss Anklageschrift, Sachverhalt und Beweiswürdigung verwiesen werden (pag. 18 524 ff., S. 67-73 der Entscheidbegründung). Die Vorinstanz ist in Würdigung der ihr vorliegenden Beweismittel zutreffend zu folgendem Ergebnis gelangt (pag. 18536 f., S. 79 f. der Entscheidbegründung): Auch dieser Leasingvertrag kam nach dem gleichen Schema zustande: T.________ suchte im Auftrag des Beschuldigten A.____