Er war im Wissen um die finanzielle Situation der P.________AG und die konkreten Hintergründe des Leasingvertrags bereit, den Beschuldigten 1 bei der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zu unterstützen und die Leasinggesellschaft über die Person der Lieferantin und deren Unabhängigkeit zu täuschen. Der Beschuldigte 2 handelte vorsätzlich und mit der Absicht der Bereicherung des Beschuldigten 1 und hat sich damit der Gehilfenschaft zum Betrug schuldig gemacht. 32 VIII. Zu Ziffer I.A.4. und II.A.4. der Anklageschrift (Y.________AG)