Der Beschuldigte 2 kannte die Tatsache, dass die technischen Daten bzw. das Alter der Maschinen falsch waren nicht, er war jedoch wie bereits zuvor über die Hintergründe des Vorgehens des Beschuldigten 1 informiert. Er war im Wissen um die finanzielle Situation der P.________AG und die konkreten Hintergründe des Leasingvertrags bereit, den Beschuldigten 1 bei der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zu unterstützen und die Leasinggesellschaft über die Person der Lieferantin und deren Unabhängigkeit zu täuschen.