18. Rechtliche Würdigung Beschuldigter 1 Der Beschuldigte 1 hat die X.________GmbH über das Alter bzw. die technischen Eigenschaften und damit über den Wert der Maschinen, über die Unabhängigkeit der Lieferantin sowie über die gesamten Umstände des Vertragsverhältnisses getäuscht. Gestützt auf diese Täuschung hat die X.________GmbH den Kauf- und Leasingvertrag abgeschlossen. Sie hat damit Eigentum an den Maschinen erworben, welche aufgrund ihrer Eigenschaften bzw. des Alters einen geringeren Wert aufwiesen.