Aus den insoweit übereinstimmenden Aussagen der Beschuldigten ergibt sich auch, dass es A.________ war, welcher die Angebote inkl. technischer Beschriebe vorbereitet hatte, diese wurden dann wie üblich auf Briefpapier der S.________AG ausgedruckt, unterzeichnet und an T.________ weitergeschickt, welcher sie wiederum der Leasinggeberin (vorliegend der X.________GmbH) einreichte. Dies geschah mit Wissen und Willen des Beschuldigten C.________, auch wenn es teilweise U.________ war, der die Papiere namens der S.________AG unterzeichnete.