Er war im Wissen um die finanzielle Situation der P.________AG und die konkreten Hintergründe des Leasingvertrags bereit, den Beschuldigten bei der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zu unterstützen und die Leasinggesellschaft über die Person der Lieferantin, deren Unabhängigkeit sowie über die gesamten Umstände des Vertragsverhältnisses zu täuschen. Der Beschuldigte 2 handelte vorsätzlich und mit der Absicht der Bereicherung des Beschuldigten 1 und hat sich damit der Gehilfenschaft zum Betrug schuldig gemacht. VII. Zu Ziffer I.A.3. und II.A.3. der Anklageschrift (X.________GmbH)