Der Beschuldigte 2 kannte die Tatsache, dass die technischen Daten bzw. das Alter der Maschine falsch waren nicht, er war jedoch wie bereits zuvor über die Hintergründe des Vorgehens des Beschuldigten 1 informiert. Er war im Wissen um die finanzielle Situation der P.________AG und die konkreten Hintergründe des Leasingvertrags bereit, den Beschuldigten bei der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zu unterstützen und die Leasinggesellschaft über die Person der Lieferantin, deren Unabhängigkeit sowie über die gesamten Umstände des Vertragsverhältnisses zu täuschen.