Wiederum wurde der V.________Group nur vorgespiegelt, eine unabhängige Lieferantin sei vorhanden. A.________ gab zudem zu, dass er die Leasinggesellschaft nicht nur hinsichtlich der unabhängigen Lieferantin, sondern auch in Bezug auf das Baujahr der Maschine getäuscht habe, die tatsächliche Maschine sei wesentlich älter gewesen, was jedoch ein Dritter nicht habe feststellen können, so dessen Aussage. Von dieser zusätzlichen Täuschung hatte C.________ jedoch keine Kenntnis, weshalb ihm diese nicht angelastet werden kann. Schliesslich ist beweiswürdigend festzuhalten, dass die Maschine [..] bei Weitem nicht den angegebenen Wert hatte.