Wiederum war es T.________, welcher die V.________Group (basierend auf den Angaben, die er beim ersten Vertrag gemacht hatte) anfragte, ob sie bereit wäre, das Leasingverhältnis einzugehen und sie mit weiteren Unterlagen bediente. Die V.________Group erhielt erneut eine Offerte für die Maschine auf Papier der S.________AG inkl. umfassendem technischem Beschrieb. Im internen „Genehmigungsblatt“ der V.________Group wurde festgehalten: „Bestellung bei S.________AG mit ausdrücklichem Hinweis auf Baujahr 2007“ (pag. 134 41 072).