28 Nur rund vierzehn Tage nach dem Abschluss des in Ziff. IV. A. 1. behandelten Leasingvertrags schloss die V.________Group mit der P.________AG einen zweiten Vertrag ab. Der äussere Ablauf der Ereignisse ist praktisch gleich wie beim ersten Vertrag. Wiederum war es T.________, welcher die V.________Group (basierend auf den Angaben, die er beim ersten Vertrag gemacht hatte) anfragte, ob sie bereit wäre, das Leasingverhältnis einzugehen und sie mit weiteren Unterlagen bediente.